Der Baukoordinator stellt in Abstimmung mit den Bauherrn und die Bestellung von zusätzlichen, für den ArbeitnehmerInnenschutz verantwortlichen Personen in der Vorbereitungs- und Ausführungsphase sicher, dass Bauarbeiten in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz koordiniert werden und gegen besondere Gefahren zusätzliche Maßnahmen getroffen werden. Die Baukoordination ist auf Baustellen bei größeren Bauführungen (31 Arbeitstage, 21 Beschäftigte oder 501 Personentage) zu bestellen, um die Einhaltung des SIGE-Plan zu kontrollieren. Der Baustellenkoordinator wird vom Bauherrn/Projektleitung bestellt, wenn auf Baustellen gleichzeitig oder aufeinander folgend ArbeitnehmerInnen mehrerer Unternehmen tätig werden.
Aufgaben:
Beratung der ausführenden Unternehmen zu den Regelungen des SiGe Plans und der Unterlagen bei deren Ermittlung und Beurteilung von Gefahren und der Festlegung von Schutzmaßnahmen (Evaluierung)
Koordination der ausführenden Unternehmen insbesondere der Gefahrenverhütung gemäß ASchG und der konkreten Arbeitsschutzbestimmungen
Überwachung der Anwendung der Arbeitsverfahren durch die ausführenden Unternehmen und Koordination der Aufsichtspersonen und deren Vertreter bei ihrer Aufsichtstätigkeit
Baustellenbesichtigungen in entsprechenden Intervallen und Überprüfung, dass der SiGe Plan angewendet und eingehalten wird bzw. ggf. Anpassung des SiGe Plans
Änderungen des SiGe Plans und der Unterlagen sind zu dokumentieren und durch den Baustellenkoordinator an Bauherrn/Projektleitung zu informieren
Funktionen bzw. Pflichten der Baukoordination sind in der ÖNORM B 2107-1 geregelt.
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